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Klasse D95

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Klasse D95

Information

Um im Gewerbe mit dem Omnibus fahren zu dürfen, brauchst du eine D95-Grundqualifikationsprüfung. Diese Regelung gilt für alle Führerschein-Werber nach dem 10.September 2008.

Diese besteht:
entweder eine abgeschlossene Lehrausbildung als Berufskraftfahrer mit verlängerter praktischer Fahrprüfung (Grundqualifikation)
oder
den Nachweis bestimmter genau definierter Kenntnisse mittels Prüfung am Land OÖ (schriftlich und mündlich) und einer verlängerten praktischen Fahrprüfung.
und zusätzlich in beiden Fällen den Zahlencode „95“ im Führerschein.

Ist der Zahlencode „95“ im Führerschein eingetragen, gilt das Mindestalter von 21 Jahren (anstatt 24 Jahren).
In weiterer Folge müssen ALLE LenkerInnen (FS-Erteilung auch vor dem 10. September 2008) eine Weiterbildung jeweils längstens in 5-Jahres-Intervallen im Ausmaß von mind. 35 Stunden absolvieren, um die Gültigkeit der Eintragung des Zahlencodes „95“ um weitere 5 Jahre zu verlängern.

Ausbildung

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Praktische Fahrprüfung D95

Die praktische Fahrprüfung wird gleich in Kombination mit der Führerscheinprüfung abgelegt. Die Prüfungszeit wird von 60min auf 110min erhöht. Dies führt zu einer Fahrt im Verkehr von ca. 90 Minuten (!). Ist der Bus-Führerschein bereits vorhanden, so ist eine erneute Prüfung mit 110min abzulegen. Bei uns in der Fahrschule werden für diese Prüfung mindestens vier zusätzliche Fahrstunden eingeplant, welche aber in deinem Gesamtpaket bereits inkludiert sind.
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Theoretische Grundqualifikationsprüfung D95

Diese erfolgt nach bestandener Praxis-Prüfung am Land OÖ. Termine und Informationen kannst du auch direkt auf der Homepage des Landes OÖ erfahren. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Single-Choice Test mit vorgefertigtem Fragenkatalog. Im Anschluss findet ein mündliches Fachgespräch zu festgelegten Themen statt. Dauer insgesamt 3-4 Stunden.
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Ausstellung Fahrerqualifizierungsnachweis

Wenn beide Teile positiv absolviert wurden, kann man sich an der Behörde den Zahlencode 95 zum Omnibus Führerschein ergänzen lassen.

Hinweise

Alle fünf Jahre ist eine gesetzliche Weiterbildung im Ausmaß von 35 Stunden nötig. Diese kannst du direkt bei uns absolvieren. –> Termine

Um Kosten zu sparen, versuche die Führerscheinbefristung mit der Verlängerungsfrist der Weiterbildung synchron zu halten. Damit musst du nur alle 5 Jahre 1x den FS neu ausstellen lassen.

KONTAKT
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aber eine mit weniger Schule und mehr Spaß!

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FAQ

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